Ich will da keinen Nebenschauplatz aufmachen, aber irgendwie verstehst Du was falsch. Wiki ist zwar nicht der wahre Quelle, vor allem, wenn es um juristische Dinge geht, aber gerade in Deinem Zitat steht:
Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen ...
Und:
Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten ...
Sowie
„erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, ..
Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist,
Äh, nee. Das steht da nicht.
... wobei Dinge aus dem Privatleben ... eben nicht beweisbar ... sind
Und das steht auch nirgends. Zum Glück. Denn wie Du selbst einschränkst, könnte man es ja vielleicht doch beweisen. Wie gesagt: Falls geklagt wird, läuft es nach §261 (guckst Du hier:
http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html)
Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.
Und auch hier noch einmal: Beweisen muss der, der (vor Gericht) etwas will. Also in dem Fall der, der nicht will, dass der andere etwas schreibt.