Teufelszeug > Theorie

Schreiben über reale Personen

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Bateman:
Ich glaube, das ist nur im Einzelfall zu beantworten, schlicht, weil es darauf ankommt, wie sehr man das mit dem Negativen anders sehen kann. Wenn du keine schmähenden oder imageschädigenden Tatsachenbehauptungen aufstellst, bist du eigentlich auf der sicheren Seite.

Parzifal:

--- Zitat ---Meines Erachtens schreibe ich nichts Negatives über ihn. Aber das kann man sicher auch anders sehen...
--- Ende Zitat ---

Ich würde dir davon abraten, weil du mit so etwas (egal ob du positiv oder negativ über die bekannte Person schreibst) Angriffsfläche bietest. Es geht dir schlussendlich doch darum, einen Inhalt zu publizieren (der dir am Herzen liegt: die Sprachlosigkeit) und nicht darum, in den persönlichen Bereich einer bestimmten Person einzudringen - oder? So gesehen kann man die betreffende Person auch anonymisieren.   

Edit: Vielleicht willst du aber, dass man in der Öffentlichkeit weiß, dass du (als Autorin) diesen berühmten Menschen gekannt hast (seht her Leute, er war mein Freund) - dann macht es evtl. Sinn (zumindest für dein Ego), ihn beim Namen zu nennen. Aber wie gesagt: Dann würde ich mich warm anziehen, denn die Reaktionen werden nicht ausbleiben.  ;)

Trallala:
Hallo Merin,

dazu gibt es eine ganz klare Antwort.

Vor einigen Jahren gab es den Fall, dass ein bekannter Autor über eine Ex geschrieben hat. Er hat einen anderen Namen verwendet, sie hat sich aber trotzdem erkannt und den Verlag verklagt. Der Verlag musste mehrere zehntausend Exemplare des Buches einstampfen und seitdem ist es üblich, dass die Verlage dieses Risiko auf die Autoren abwälzen. Das heißt, wenn Du über Deinen ehemaligen Freund schreibst, muss das nicht mal negativ sein, was Du über ihn schreibst. Wenn es ihm nicht gefällt - bzw. in Deinem Fall seinen Erben - dann kann er den Verlag verklagen und alle dann entstehenden Kosten trägst Du. In meinem Vertrag steht das explizit drin und mein Agent sagte mir, dass machen alle Verlage so seit diesem einen Fall.

Also, Finger weg.

Gruß
T!

Trippelschritt:
Man darf alles, aber in diesem Fall kann es passieren, dass die Nachkommen/Erben den Verlag verklagen, und der dann die entsprechenden Fällen schwärzen muss. Bei den Fällen, die durch die Presse gingen, haben die Kläger immer gewonnen (so weit ich weiß).

Eine Person, die gerade verstorben ist, ist noch so  nahe an der Gegenwart, dass man ihren echten Namen nicht nennen darf. Und sich ein Manuskript schriftlich absegnen zu lassen ist nun auch nicht mehr möglich.

Also: richtigen Namen nein, und für die Verschlüsselung gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber bei bekannten Personen findet sich leicht ein Kläger und dann gilt, was Trallala angemahnt hat.

Liebe Grüße
Trippelschritt

p.s.  Das Problem der Sprachlosigkeit müsste ein Schreiber aber auch ohne ein reales Fallbeispiel formulieren können. Warum also nicht allen Fußangeln aus dem Weg gehen.

Pandora:
Hallo merin,

abgesehen vom Dürfen: Warum willst du 100%ig diese eine Person beschreiben? Wenn für dich die Geschichte, das "Produkt", im Vordergrund steht, kannst du aus der Ausgangsgeschichte eine neue Figur entwickeln. Das finde ich sogar sinnvoller: Du bist Autorin und hast Kreativität - du kannst dir auch etwas ausdenken. :)

Dabei kommt zwar eine andere Geschichte als deine ursprüngliche heraus - aber einfach nur in eigene Worte zu fassen, was schon da war, ist eine deutlich geringere Eigenleistung als eine eigene Geschichte zu entwickeln.

Wenn es dir um die Verarbeitung von irgend etwas Persönlichem ging (und sei es, dass du dir einfach Gedanken über diese Person gemacht hast und quasi schreibend gedacht hast), dann sollte der Veröffentlichungsgedanke nicht im Vordergrund stehen. Man muss nicht alles verwerten, auch wenn du die Geschichte gut gelungen findest.

Wie immer: Nur meine Gedanken dazu.

Viele Grüße,
Pandora

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