Teufelszeug > Theorie

Schreiben über reale Personen

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Bateman:
Bin ich jetzt neugierig!  :biggrin: Schnell einstellen, damit das Raten losgehen kann!

merin:
Naja, erstmal musses abhängen. Und überarbeitet werden...

tlt:

--- Zitat von: Bateman am 29 June 2014, 12:15:13 ---Wenn der Betroffene nun klagt, ist grundsätzlich der Täter (der Autor) in der Beweispflicht.
--- Ende Zitat ---
:contra: Zum Glück ist das nicht so, dass der Täter seine Unschuld beweisen muss. Noch ist es so, dass der, der etwas erwirken muss, auch den Beweis antreten muss (Gibt ein paar Ausnahmen, aber die haben damit nichts zu tun.) D.h., der gute Tommie kann natürlich seine Argumente darlegen, der Richter ist aber frei in seiner Beweiswürdigung.


--- Zitat von: Bateman am 29 June 2014, 12:15:13 ---Sofern das Dargestellte geeignet ist, seinem Image zu schaden.
--- Ende Zitat ---
Auch das muss nicht sein. Man darf durchaus Dinge veröffentlichen, die anderen Leuten (im Image) schaden können. Schau Dir mal den Link an in meinem ersten Post.

Bateman:
Ich zitiere mal wiki (Artikel "Tatsachenbehauptung")


--- Zitat ---Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen, die zum Schutz des Persönlichkeitsrechts in abgestufter Weise gesetzlich unterbunden werden: Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten und können als Verleumdung oder Üble Nachrede strafrechtlich verfolgt werden; „erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, können aber zum Schutz der Persönlichkeit eingeschränkt sein. Die dazu notwendigen Unterscheidungen werden unter anderem danach getroffen, ob es sich um ein "Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung"[1] handelt und/oder ob in die Privat- oder in die grundsätzlich umfassend geschützte Intimsphäre eingegriffen wird.
--- Ende Zitat ---

Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist, wobei Dinge aus dem Privatleben (wie das gemeinsame Klauen mit dem CDU-Typen) eben nicht beweisbar und damit Tatsachenbehauptungen sind (es sei denn vielleicht, man findet Augenzeugen o.ä.). Sicher darf man Dinge schreiben, die das Image schädigen, aber eben nur, wenn sie auch beweisbar sind. Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.

Mondstern:
Mir fallen spontan die Werke des Herrn Bohlen ein. Der will aber verklagt werden und legt es darauf an.

Ansonsten würde ich in die Trickkiste des Tarnen und Täuschens greifen. Erkennt sich jemand wieder, so muss er das beweisen. Was wir natürlich vehement abstreiten.

Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

LG Mondstern  :lava:

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