24 November 2024, 11:24:11

Autor Thema: Schreiben über reale Personen  (Gelesen 13971 mal)

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Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #15 am: 29 June 2014, 14:20:04 »
Bin ich jetzt neugierig!  :biggrin: Schnell einstellen, damit das Raten losgehen kann!

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #16 am: 29 June 2014, 14:33:51 »
Naja, erstmal musses abhängen. Und überarbeitet werden...
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

tlt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #17 am: 29 June 2014, 15:24:41 »
Wenn der Betroffene nun klagt, ist grundsätzlich der Täter (der Autor) in der Beweispflicht.
:contra: Zum Glück ist das nicht so, dass der Täter seine Unschuld beweisen muss. Noch ist es so, dass der, der etwas erwirken muss, auch den Beweis antreten muss (Gibt ein paar Ausnahmen, aber die haben damit nichts zu tun.) D.h., der gute Tommie kann natürlich seine Argumente darlegen, der Richter ist aber frei in seiner Beweiswürdigung.

Sofern das Dargestellte geeignet ist, seinem Image zu schaden.
Auch das muss nicht sein. Man darf durchaus Dinge veröffentlichen, die anderen Leuten (im Image) schaden können. Schau Dir mal den Link an in meinem ersten Post.
Ich bin zu alt für das alles.

Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #18 am: 29 June 2014, 16:51:30 »
Ich zitiere mal wiki (Artikel "Tatsachenbehauptung")

Zitat
Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen, die zum Schutz des Persönlichkeitsrechts in abgestufter Weise gesetzlich unterbunden werden: Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten und können als Verleumdung oder Üble Nachrede strafrechtlich verfolgt werden; „erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, können aber zum Schutz der Persönlichkeit eingeschränkt sein. Die dazu notwendigen Unterscheidungen werden unter anderem danach getroffen, ob es sich um ein "Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung"[1] handelt und/oder ob in die Privat- oder in die grundsätzlich umfassend geschützte Intimsphäre eingegriffen wird.

Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist, wobei Dinge aus dem Privatleben (wie das gemeinsame Klauen mit dem CDU-Typen) eben nicht beweisbar und damit Tatsachenbehauptungen sind (es sei denn vielleicht, man findet Augenzeugen o.ä.). Sicher darf man Dinge schreiben, die das Image schädigen, aber eben nur, wenn sie auch beweisbar sind. Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.

Mondstern

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #19 am: 30 June 2014, 00:40:40 »
Mir fallen spontan die Werke des Herrn Bohlen ein. Der will aber verklagt werden und legt es darauf an.

Ansonsten würde ich in die Trickkiste des Tarnen und Täuschens greifen. Erkennt sich jemand wieder, so muss er das beweisen. Was wir natürlich vehement abstreiten.

Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

LG Mondstern  :lava:

tlt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #20 am: 30 June 2014, 10:34:22 »
Ich will da keinen Nebenschauplatz aufmachen, aber irgendwie verstehst Du was falsch. Wiki ist zwar nicht der wahre Quelle, vor allem, wenn es um juristische Dinge geht, aber gerade in Deinem Zitat steht:
Zitat
Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen ...
Und:
Zitat
Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten ...
Sowie
Zitat
„erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, ..

Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist,
Äh, nee. Das steht da nicht.
... wobei Dinge aus dem Privatleben ... eben nicht beweisbar ... sind 
Und das steht auch nirgends. Zum Glück. Denn wie Du selbst einschränkst, könnte man es ja vielleicht doch beweisen. Wie gesagt: Falls geklagt wird, läuft es nach §261 (guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html)
Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.
Und auch hier noch einmal: Beweisen muss der, der (vor Gericht) etwas will. Also in dem Fall der, der nicht will, dass der andere etwas schreibt.
Ich bin zu alt für das alles.

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #21 am: 01 July 2014, 17:38:26 »
Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

Ich habe darüber jetzt einige Tage nachgedacht und bin immer noch der Meinung, dass ich dieser Aussage so pauschal nicht zustimme. Meiner Erfahrung nach gibt es in realen Erlebnissen durchaus gute Geschichte - man muss sie nur sehen und erzählen lernen. Und darin, die Geschichte darin zu sehen und zu erzählen, liegt meines Erachtens die Kunst. Es gibt ja ohnehin immer verschiedene Wahrheiten - insofern sind auch reale Geschichten nicht immer für jeden Beteiligten wahr. Und andererseits können fiktive Geschichte eine tiefe Wahrheit enthalten, oder müssen es mE sogar, um wirklich berühren zu können.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Mondstern

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #22 am: 02 July 2014, 01:00:07 »
Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

Ich habe darüber jetzt einige Tage nachgedacht und bin immer noch der Meinung, dass ich dieser Aussage so pauschal nicht zustimme. Meiner Erfahrung nach gibt es in realen Erlebnissen durchaus gute Geschichte - man muss sie nur sehen und erzählen lernen. Und darin, die Geschichte darin zu sehen und zu erzählen, liegt meines Erachtens die Kunst. Es gibt ja ohnehin immer verschiedene Wahrheiten - insofern sind auch reale Geschichten nicht immer für jeden Beteiligten wahr. Und andererseits können fiktive Geschichte eine tiefe Wahrheit enthalten, oder müssen es mE sogar, um wirklich berühren zu können.

Deshalb das Wörtchen "oft". Ich nehme das Beispiel gern bei realen Unterhaltungen, die so gut wie nie, als Vorlage für Dialoge in Erzählungen/Geschichten dienen können.

Ich gebe dir aber absolut recht, wenn man nicht erzählen kann, dann bringt auch die spannendste Vorlage aus dem Leben nichts.
Mein Motto bei meinen Alltagsstorys - oder eines davon - ist, die Geschichte muss den Eindruck hinterlassen, das es so war, oder zumindest so gewesen sein kann.

LG Mondstern  :lava: