21 November 2024, 20:47:47

Autor Thema: Schreiben über reale Personen  (Gelesen 13951 mal)

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merin

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Schreiben über reale Personen
« am: 28 June 2014, 22:36:34 »
Liebe Leute,

ich habe gerade einen Text geschrieben, in dem ich das Ende einer langen Bekanntschaft beschreibe. In der jetzt niedergeschriebenen Version habe ich den Namen des Freundes verändert und wenig Hintergrundinformationen gegeben. Ich finde aber, dass der Text besser werden würde, wenn ich mehr zum Hintergrund schreiben würde, weil man dann versteht, wieso Sprachlosigkeit so ein riesen Thema in unserer Beziehung war. Das Problem ist: Dann wäre er identifizierbar. Er war eine Person, die öffentlich bekannt war, wenn ich seinen Vornamen google gibt mir Googel den passenden Nachnamen als Tip. Und nun frage ich mich: Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf ich von meiner Sicht aus über jemanden schreiben und das veröffentlichen? Darf ich auch seinen realen Namen verwenden? Hat jemand da Rechtsquellen dazu?
Meines Erachtens schreibe ich nichts Negatives über ihn. Aber das kann man sicher auch anders sehen...
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Uli

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #1 am: 28 June 2014, 22:46:12 »
gaaaaanz böses Thema!

Es gibt da etwa tausend Fallstricke, von 'Person des öffentlichen Lebens' bis 'Üble Nachrede' - mal abgesehen von der Sache mit der Rechtsberatung. Wenn du das Werk einem Verlag anbieten willst, OK: Die haben in aller Regel da Fachleute für sowas. Und Ideen, wie man damit umgeht.
Wenn es eine Privatveröffentlichung werden soll, halte ich das so oder so für sehr dünnes Eis, würde also für 'nicht erkennbar' plädieren - vor allem dann, wenn der jemand ein 'Jemand' ist, also sehr wohl Interesse an seinem Außenbild haben kann.
(Andererseits ist so ein Rechtsstreit auch immer verkaufsfördernd, wenn man sich dafür nicht zu schade ist)

Eine Anfrage bei der Zielperson ist wohl nicht möglich?

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #2 am: 28 June 2014, 22:55:32 »
Sie ist verstorben, wie ich gerade mitbekommen habe.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Uli

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #3 am: 28 June 2014, 22:58:01 »
oh.

Dann wird das (auf vielen Ebenen) nicht einfacher, fürchte ich - erst mal ruhen lassen?

Fantast

  • Gast
Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #4 am: 29 June 2014, 02:25:37 »
Das macht die Sache ja dann doch recht heikel, da man nun die Erben in Betracht ziehen muss und was sie darüber denken, bzw. ob sie dem ganzen zustimmen. Schweres Thema.

Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #5 am: 29 June 2014, 10:19:38 »
Ich glaube, das ist nur im Einzelfall zu beantworten, schlicht, weil es darauf ankommt, wie sehr man das mit dem Negativen anders sehen kann. Wenn du keine schmähenden oder imageschädigenden Tatsachenbehauptungen aufstellst, bist du eigentlich auf der sicheren Seite.

Parzifal

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #6 am: 29 June 2014, 11:03:29 »
Zitat
Meines Erachtens schreibe ich nichts Negatives über ihn. Aber das kann man sicher auch anders sehen...

Ich würde dir davon abraten, weil du mit so etwas (egal ob du positiv oder negativ über die bekannte Person schreibst) Angriffsfläche bietest. Es geht dir schlussendlich doch darum, einen Inhalt zu publizieren (der dir am Herzen liegt: die Sprachlosigkeit) und nicht darum, in den persönlichen Bereich einer bestimmten Person einzudringen - oder? So gesehen kann man die betreffende Person auch anonymisieren.   

Edit: Vielleicht willst du aber, dass man in der Öffentlichkeit weiß, dass du (als Autorin) diesen berühmten Menschen gekannt hast (seht her Leute, er war mein Freund) - dann macht es evtl. Sinn (zumindest für dein Ego), ihn beim Namen zu nennen. Aber wie gesagt: Dann würde ich mich warm anziehen, denn die Reaktionen werden nicht ausbleiben.  ;)
« Letzte Änderung: 29 June 2014, 11:09:58 von Parzifal »

Trallala

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #7 am: 29 June 2014, 11:04:40 »
Hallo Merin,

dazu gibt es eine ganz klare Antwort.

Vor einigen Jahren gab es den Fall, dass ein bekannter Autor über eine Ex geschrieben hat. Er hat einen anderen Namen verwendet, sie hat sich aber trotzdem erkannt und den Verlag verklagt. Der Verlag musste mehrere zehntausend Exemplare des Buches einstampfen und seitdem ist es üblich, dass die Verlage dieses Risiko auf die Autoren abwälzen. Das heißt, wenn Du über Deinen ehemaligen Freund schreibst, muss das nicht mal negativ sein, was Du über ihn schreibst. Wenn es ihm nicht gefällt - bzw. in Deinem Fall seinen Erben - dann kann er den Verlag verklagen und alle dann entstehenden Kosten trägst Du. In meinem Vertrag steht das explizit drin und mein Agent sagte mir, dass machen alle Verlage so seit diesem einen Fall.

Also, Finger weg.

Gruß
T!

Trippelschritt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #8 am: 29 June 2014, 11:22:26 »
Man darf alles, aber in diesem Fall kann es passieren, dass die Nachkommen/Erben den Verlag verklagen, und der dann die entsprechenden Fällen schwärzen muss. Bei den Fällen, die durch die Presse gingen, haben die Kläger immer gewonnen (so weit ich weiß).

Eine Person, die gerade verstorben ist, ist noch so  nahe an der Gegenwart, dass man ihren echten Namen nicht nennen darf. Und sich ein Manuskript schriftlich absegnen zu lassen ist nun auch nicht mehr möglich.

Also: richtigen Namen nein, und für die Verschlüsselung gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber bei bekannten Personen findet sich leicht ein Kläger und dann gilt, was Trallala angemahnt hat.

Liebe Grüße
Trippelschritt

p.s.  Das Problem der Sprachlosigkeit müsste ein Schreiber aber auch ohne ein reales Fallbeispiel formulieren können. Warum also nicht allen Fußangeln aus dem Weg gehen.
Wer bin ich, wer war ich, wer werde ich sein?

Pandora

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #9 am: 29 June 2014, 11:23:22 »
Hallo merin,

abgesehen vom Dürfen: Warum willst du 100%ig diese eine Person beschreiben? Wenn für dich die Geschichte, das "Produkt", im Vordergrund steht, kannst du aus der Ausgangsgeschichte eine neue Figur entwickeln. Das finde ich sogar sinnvoller: Du bist Autorin und hast Kreativität - du kannst dir auch etwas ausdenken. :)

Dabei kommt zwar eine andere Geschichte als deine ursprüngliche heraus - aber einfach nur in eigene Worte zu fassen, was schon da war, ist eine deutlich geringere Eigenleistung als eine eigene Geschichte zu entwickeln.

Wenn es dir um die Verarbeitung von irgend etwas Persönlichem ging (und sei es, dass du dir einfach Gedanken über diese Person gemacht hast und quasi schreibend gedacht hast), dann sollte der Veröffentlichungsgedanke nicht im Vordergrund stehen. Man muss nicht alles verwerten, auch wenn du die Geschichte gut gelungen findest.

Wie immer: Nur meine Gedanken dazu.

Viele Grüße,
Pandora

tlt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #10 am: 29 June 2014, 12:06:16 »
hallo,

ich bin da nicht bei Euch. Es gibt zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sogar als Grundrecht eingestuft ist. Allerdings ist es (zu recht) sehr breit gefasst. Hier ist wohl der Bereich der sog. Sozialsphäre betroffen. Laut Wiki, der Bereich, in dem sich der Mensch als ‚soziales Wesen‘ im Austausch mit anderen Menschen befindet. Hierzu zählt insbesondere die berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit. Diese Sphäre ist – z. B. gegen Veröffentlichungen – relativ schwach geschützt, so dass Eingriffe in aller Regel zulässig sind, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die den Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen.

In dem Fall könnte es höchstens einen Eingriff in die Intimsphäre geben. Die ist zwar grundsätzlich geschützt, aber auch hier ist die Meinungsäußerungsfreiheit gegenüberzustellen.

Keine der Fallgruppen, die das BVG bisher bearbeitet hat, befasst sich mit der bloßen Nennung von gemeinsamen Erlebnissen etc. Ich gehe einmal davon aus, dass alles, was da geschrieben wurde, auch auf Tatsachen beruht und keine Schmähkritik etc. enthalten ist.
Im Grunde überlässt es der Gesetzgeber den Menschen selbst, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden wollen. Das gilt ausdrücklich auch für Verstorbene. Aber die Erben werden es schwer haben, das festzulegen, wenn es zu Lebzeiten nicht getan wurde. Wenn ich heute also über meine unrühmliche Schulzeit schreiben würde, dann könnten darin Geschichten über einen (mehr oder weniger) bekannten CDU-Politiker vorkommen, mit dem ich zusammen geklaut habe und spezielle Mechanismen ausgetüftelt, um bei Klassenarbeiten ein paar Punkte mehr einzufahren. Dann kann der Gute sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, aber nichts gegen eine Veröffentlichung machen.

Ein Risiko der Klage bleibt immer und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Aber idr wird hier pro Schreiber entschieden.

Hier gibt's ein paar mehr Infos zu dem Thema:
www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/persoenlichkeitsrecht-typische-verletzungsfaelle-und-aktuelle-ent_208_76430.html
Ich bin zu alt für das alles.

Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #11 am: 29 June 2014, 12:15:13 »
Ich bin kein Experte, aber das so stimmt so, meiner Kenntnis nach nicht, tlt.

Es gibt eben den großen Unterschied zwischen Tatsache und Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist nicht beweisbar (so zum Beispiel das gemeinsame Klauen mit dem CDU-Politiker). Wenn der Betroffene nun klagt, ist grundsätzlich der Täter (der Autor) in der Beweispflicht. Kann er glaubhaft beweisen, dass es keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Tatsache ist, ist alles gut. Bleibt es bei der Behauptung bekommt grundsätzlich der Kläger recht. Sofern das Dargestellte geeignet ist, seinem Image zu schaden.

Parzifal

  • Gast
Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #12 am: 29 June 2014, 12:18:03 »
Zitat
Wenn ich heute also über meine unrühmliche Schulzeit schreiben würde, dann könnten darin Geschichten über einen (mehr oder weniger) bekannten CDU-Politiker vorkommen, mit dem ich zusammen geklaut habe und spezielle Mechanismen ausgetüftelt, um bei Klassenarbeiten ein paar Punkte mehr einzufahren. Dann kann der Gute sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, aber nichts gegen eine Veröffentlichung machen.

Wenn ich der CDU-Politiker wäre (Gott bewahre mich vor so einer ideologischen Entgleisung), würde ich eine Unterlassungsklage anstrengen, dass mich betreffende Inhalte im Buch geschwärzt werden oder der Druck ganz verboten wird; bzw. schon gedruckte Exemplare zurück gezogen werden. Außerdem würde ich den Autor (und den Verlag) wegen übler Nachrede und Verleumdung verklagen und vom Autor eine öffentliche Gegendarstellung verlangen und Schmerzensgeld auch noch (von wegen, er könnte nichts dagegen tun)  ;)
« Letzte Änderung: 29 June 2014, 12:33:52 von Parzifal »

vulture

  • Gast
Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #13 am: 29 June 2014, 12:34:07 »
Hier die Rechtslage:

"Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen." (Quelle)

Ich würde das so auslegen: Wenn du Privat- oder sogar Intimsphäre verletzt, muss eine deutliche Verfremdung stattfinden.

Der einzige Ausnahmefall für eine zulässige Verletzung der Privatspähre (nicht Intimsphäre!) wäre ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Was auch wieder ein sehr schwammiger Begriff ist, den du dann im Zweifelsfall von einem Anwalt ausdiskutieren lassen müsstest.
« Letzte Änderung: 29 June 2014, 12:41:28 von vulture »

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #14 am: 29 June 2014, 14:03:10 »
Puh ist das kompliziert. Also erstmal: Es ist nur eine KG, kein Roman. Und ob die je in einem Buch landet ist fraglich. Aber sie gehört konzeptuell zu meiner Reihe "Begebenheiten" die immer von realen Begebenheiten ausgeht. Mir ist wichtig, dass das real ist, einfach vom Konzept her, und man könnte auch annehmen, dass es in diesem Fall ein Interesse der Öffentlichkeit gibt. Leider ist mein Bekannter nämlich kein Star gewesen, eher jemand, der immer als abschreckendes Beispiel hingestellt wurde. Und das hat sein Leben zerstört, was die Presse da mit ihm gemacht hat. Darum geht es in der Geschichte aber nur im Hintergrund.

Ich muss mal drüber nachdenken, wie ich das nun löse. Ich werde auf jeden Fall verfremden, aber wenn ich ganz verfremde, ist der reale Kern, um den es mir geht, weg. Und dann werd ich es im internen Teil einstellen und schauen, ob jemand ihn erkennt.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #15 am: 29 June 2014, 14:20:04 »
Bin ich jetzt neugierig!  :biggrin: Schnell einstellen, damit das Raten losgehen kann!

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #16 am: 29 June 2014, 14:33:51 »
Naja, erstmal musses abhängen. Und überarbeitet werden...
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tlt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #17 am: 29 June 2014, 15:24:41 »
Wenn der Betroffene nun klagt, ist grundsätzlich der Täter (der Autor) in der Beweispflicht.
:contra: Zum Glück ist das nicht so, dass der Täter seine Unschuld beweisen muss. Noch ist es so, dass der, der etwas erwirken muss, auch den Beweis antreten muss (Gibt ein paar Ausnahmen, aber die haben damit nichts zu tun.) D.h., der gute Tommie kann natürlich seine Argumente darlegen, der Richter ist aber frei in seiner Beweiswürdigung.

Sofern das Dargestellte geeignet ist, seinem Image zu schaden.
Auch das muss nicht sein. Man darf durchaus Dinge veröffentlichen, die anderen Leuten (im Image) schaden können. Schau Dir mal den Link an in meinem ersten Post.
Ich bin zu alt für das alles.

Bateman

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #18 am: 29 June 2014, 16:51:30 »
Ich zitiere mal wiki (Artikel "Tatsachenbehauptung")

Zitat
Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen, die zum Schutz des Persönlichkeitsrechts in abgestufter Weise gesetzlich unterbunden werden: Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten und können als Verleumdung oder Üble Nachrede strafrechtlich verfolgt werden; „erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, können aber zum Schutz der Persönlichkeit eingeschränkt sein. Die dazu notwendigen Unterscheidungen werden unter anderem danach getroffen, ob es sich um ein "Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung"[1] handelt und/oder ob in die Privat- oder in die grundsätzlich umfassend geschützte Intimsphäre eingegriffen wird.

Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist, wobei Dinge aus dem Privatleben (wie das gemeinsame Klauen mit dem CDU-Typen) eben nicht beweisbar und damit Tatsachenbehauptungen sind (es sei denn vielleicht, man findet Augenzeugen o.ä.). Sicher darf man Dinge schreiben, die das Image schädigen, aber eben nur, wenn sie auch beweisbar sind. Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.

Mondstern

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #19 am: 30 June 2014, 00:40:40 »
Mir fallen spontan die Werke des Herrn Bohlen ein. Der will aber verklagt werden und legt es darauf an.

Ansonsten würde ich in die Trickkiste des Tarnen und Täuschens greifen. Erkennt sich jemand wieder, so muss er das beweisen. Was wir natürlich vehement abstreiten.

Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

LG Mondstern  :lava:

tlt

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #20 am: 30 June 2014, 10:34:22 »
Ich will da keinen Nebenschauplatz aufmachen, aber irgendwie verstehst Du was falsch. Wiki ist zwar nicht der wahre Quelle, vor allem, wenn es um juristische Dinge geht, aber gerade in Deinem Zitat steht:
Zitat
Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachen ...
Und:
Zitat
Unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter sind grundsätzlich verboten ...
Sowie
Zitat
„erweislich“ wahre Tatsachen dürfen grundsätzlich verbreitet werden, ..

Der Unterschied besteht also darin, ob etwas Tatsache oder Tatsachenbehauptung ist,
Äh, nee. Das steht da nicht.
... wobei Dinge aus dem Privatleben ... eben nicht beweisbar ... sind 
Und das steht auch nirgends. Zum Glück. Denn wie Du selbst einschränkst, könnte man es ja vielleicht doch beweisen. Wie gesagt: Falls geklagt wird, läuft es nach §261 (guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html)
Und da ist derjenige in der Pflicht, der eine Behauptung aufstellt.
Und auch hier noch einmal: Beweisen muss der, der (vor Gericht) etwas will. Also in dem Fall der, der nicht will, dass der andere etwas schreibt.
Ich bin zu alt für das alles.

merin

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #21 am: 01 July 2014, 17:38:26 »
Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

Ich habe darüber jetzt einige Tage nachgedacht und bin immer noch der Meinung, dass ich dieser Aussage so pauschal nicht zustimme. Meiner Erfahrung nach gibt es in realen Erlebnissen durchaus gute Geschichte - man muss sie nur sehen und erzählen lernen. Und darin, die Geschichte darin zu sehen und zu erzählen, liegt meines Erachtens die Kunst. Es gibt ja ohnehin immer verschiedene Wahrheiten - insofern sind auch reale Geschichten nicht immer für jeden Beteiligten wahr. Und andererseits können fiktive Geschichte eine tiefe Wahrheit enthalten, oder müssen es mE sogar, um wirklich berühren zu können.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Mondstern

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Re: Schreiben über reale Personen
« Antwort #22 am: 02 July 2014, 01:00:07 »
Allerdings - meine Meinung - sind reale Erlebnisse und Gegebenheiten oft nicht das Papier wert und dienen höchstens als "Basismaterial"
Als ausschmücken ist durchaus gewollt.

Ich habe darüber jetzt einige Tage nachgedacht und bin immer noch der Meinung, dass ich dieser Aussage so pauschal nicht zustimme. Meiner Erfahrung nach gibt es in realen Erlebnissen durchaus gute Geschichte - man muss sie nur sehen und erzählen lernen. Und darin, die Geschichte darin zu sehen und zu erzählen, liegt meines Erachtens die Kunst. Es gibt ja ohnehin immer verschiedene Wahrheiten - insofern sind auch reale Geschichten nicht immer für jeden Beteiligten wahr. Und andererseits können fiktive Geschichte eine tiefe Wahrheit enthalten, oder müssen es mE sogar, um wirklich berühren zu können.

Deshalb das Wörtchen "oft". Ich nehme das Beispiel gern bei realen Unterhaltungen, die so gut wie nie, als Vorlage für Dialoge in Erzählungen/Geschichten dienen können.

Ich gebe dir aber absolut recht, wenn man nicht erzählen kann, dann bringt auch die spannendste Vorlage aus dem Leben nichts.
Mein Motto bei meinen Alltagsstorys - oder eines davon - ist, die Geschichte muss den Eindruck hinterlassen, das es so war, oder zumindest so gewesen sein kann.

LG Mondstern  :lava: