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Geistiger Diebstahl

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Sirius:
oft liest oder hört man von jemandem, der ganze Kapitel irgendwo abgeschrieben hat, um sie in seiner Dissertation o. ä. als seine eigenen Forschungsergebnisse auszugeben. Das ist Betrug oder kann auch als "geistiger Diebstahl" bezeichnet werden.
Nun habe ich mal überlegt, ob das auch für Romane oder Erzählungen gilt.
Wenn z. B. jemand die Erzählung eines anderen umschreibt, indem er die Namen der Handelnden, den Handlungsort und den Titel ändert und als sein eigenes Werk ausgibt, könnte man das auch auch als geistigen Diebstahl bezeichnen oder ist das lediglich ein Kavaliersdelikt wie "Ideenklau".
Denn wenn jemand das copyright hat, besteht ein Schutz dieses Werkes. Trotzdem etwas daraus als sein eigenes Schreiben ausgeben, würde den Ruf dieses Abschreibers als seriösen Autor schädigen, aber ist das auch strafbar?
Was meint ihr dazu.

Uli:
es gibt da einen Schutz, das Urheberrecht - und man kann ggf klagen, auf Schadensersatz, Unterlassung und so

Trippelschritt:
Ja, aber Dein Beispiel kommt kaum vor.
Anders seht es aus, wenn jemand die Welt eines anderen stiehlt und sich so auf seinen Erfolg draufsetzt.
Da ist dann der unterschied zu Fanzines nur graduell oder liegt in der Absicht der Bereicherung.

Liebe Grüße
Trippelschritt

Pandora:
.

Sirius:
hallo Pandora,

du hast es so genau erklärt, dass ich jetzt die Unterscheidungen weiß.

Vielen Dank dafür

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