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Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
Reuban:
Ja, das ist schon klar, daß das nur im Falle einer Veröffentlichung gilt. Wegen Lesung usw. hab ich nun auch nachgefragt - Frau Wölk hat sehr schnell geantwortet:
--- Zitat ---die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.
--- Ende Zitat ---
Wär das also auch klar.
Sirius:
--- Zitat ---
--- Zitat von: Reuban am 05 February 2014, 19:08:08 ---
--- Zitat ---die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das sollte aber bei Abschluss eines Vertrages berücksichtigt und in Schriftform in den Vertrag aufgenommen werden. Mündliche Zusagen sind nicht zu beweisen.
Außerdem bitte aufpassen, dass durch diese Zusage dem Vorleser keine Kosten irgendwelcher Art entstehen.
Das gilt bei Lesungen aus einer Anthologie ganz besonders für das Vorlesen der Geschichten, die von anderen Mitautoren stammen.
szazira:
--- Zitat von: Sirius am 05 February 2014, 19:17:08 ---
--- Zitat ---
--- Zitat von: Reuban am 05 February 2014, 19:08:08 ---
--- Zitat ---die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das sollte aber bei Abschluss eines Vertrages berücksichtigt und in Schriftform in den Vertrag aufgenommen werden. Mündliche Zusagen sind nicht zu beweisen.
Außerdem bitte aufpassen, dass durch diese Zusage dem Vorleser keine Kosten irgendwelcher Art entstehen.
Das gilt bei Lesungen aus einer Anthologie ganz besonders für das Vorlesen der Geschichten, die von anderen Mitautoren stammen.
--- Ende Zitat ---
:pro:
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