Natürlich, das ist schon gut, wenn man seine Rechte am Text wiederbekommt. Allerdings finde ich drei Jahre etwas lang. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der Verlag die Rechte hat, kann er in der Zeit den Text verwenden, wie er will, denke ich. Und als Autor kann man ihn während dieser Sperrfrist strengenommen nicht einmal bei Lesungen verwenden (fürchte ich). Wenn sich hier jemand besser auskennt, wäre ich für eine Richtigstellung sehr dankbar.
Was ich sehr schlecht finde, ist, daß diese drei Jahre nicht im Ausschreibungstext erwähnt sind. Kennt jemand den Verlag genauer? Ich hätte eine passende Geschichte, aber nach derzeitigem Stand würde ich sie nicht einreichen.